Fördermittel
Damit dein Sparschwein weiterschlafen kann.
Wir haben für dich die wichtigsten Fakten zur aktuellen Heizungsförderung zusammengefasst. Solltest du hierbei den Durchblick nicht behalten, keine Angst. Wir klären zusammen wie viel Geld du für deine neue Heizung als Zuschuss bekommst. Zusammen beantragen wir deine Fördermittel und begleiten dich bei der Abwicklung bis hin zur Auszahlung.
Grundförderung
Für deine neue Heizung bekommst du 30 % Grundförderung – ganz egal, ob du dich für eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe entscheidest.
Klima-Geschwindigkeitsbonus
Wenn du selbst in dem Haus lebst, welches von uns eine neue Heizung bekommt, kannst du diesen Bonus in Höhe von 20 % zusammen mit uns beantragen. Bei einer Heizlösung mit Wärmepumpe bekommst du ihn sozusagen automatisch dazu. Bei einer Holzheizung auch, wenn du diese mit Solarthermie, Photovoltaik oder eben einer Wärmepumpe kombinierst.
Einkommensbonus
Durch diesen Bonus kannst du weitere 30 % Förderung bekommen. Voraussetzung ist, dass du zusammen mit deinem Partner, wenn dieser ebenfalls in dem Haus wohnt, nicht über 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr habt. Entscheidend ist die Zahl in deiner bzw. eurer beider Steuererklärung. Auch hier gilt: Um diesen Bonus nutzen zu können, musst du selbst in dem Haus wohnen, indem die neue Heizung eingebaut wird
Effizienzbonus
Diesen Bonus in Höhe von 5 % bekommst du bei einer Wärmepumpenheizung, wenn die Wärmepumpe besonders effizient oder mit einem natürlichen Kältemittel, wie zum Beispiel Propan arbeitet. Was anderes würden wir dir gar nicht anbieten. 😉
Emissionsminderungszuschlag
Wenn du dich für eine Holzheizung entscheidest kannst du pauschal zusätzliche 2.500 € Förderung bekommen. Der Bonus ist abhängig davon, wie sauber die Holzheizung brennt. Bei Scheitholz-, Pellet- und Hackgut-Heizungen wird dafür üblicher Weise ein elektrostatischer Feinstaubabscheider eingesetzt. Die Pelletkessel von unserem Partner BRUNNER erfüllen die strengen Anforderungen teilweise auch schon ohne dieses zusätzliche Bauteil.
Wichtig zu wissen:
Du kannst insgesamt maximal 70 % Förderung bekommen (+ 2.500 € Emissionsminderungszuschlag). Die förderfähigen Investitionskosten werden bei Wohngebäuden durch die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Wohneinheiten bestimmt. Bei Nichtwohngebäuden, also im gewerblichen Bereich, zählt die Größe der beheizten Nettogrundfläche. Für ein Einfamilienhaus, also eine Wohneinheit können maximal 30.000 € Investitionskosten gefördert werden. Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 €, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 € und ab der siebten Einheit je 8.000 €.
Für ein Unternehmen sieht es so aus:
Ablauf
Auftragserteilung
Die Beantragung kann nach Auftragsvergabe erfolgen. Damit du nicht im Regen stehst, wenn es plötzlich keine Förderung mehr geben sollte, hast du bereits in unseren Angeboten eine eingebaute Sicherheit. Keine Förderzusage = keine Gefahr für dich – der Auftrag erlischt dann einfach.
Förderung beantragen
Nach Auftragserteilung beantragen wir zusammen die Förderung. Dies dauert meist nur wenige Minuten und ist relativ einfach.
Zusage erhalten
Meist wenige Minuten nach dem Absenden des Antrages bekommen wir bereits die Förderzusage. Ab hier ist das Geld bei der Förderstelle verbindlich für dich reserviert.
Heizung einbauen
Ab jetzt können wir mit dem Einbau starten.
Fördermittel einreichen
Nach der Installation, Inbetriebnahme und vollständigen Bezahlung deiner neuen Heizung können die Fördermittel eingereicht werden.
Geld bekommen
Die Bearbeitung dauert dann meist 1 bis 2 Monate. Das Geld bekommst du dann direkt auf dein Konto ausgezahlt. Solltest du vorab die gesamte Investition nicht stemmen können, gibt es im Rahmen der Heizungsförderung bei der KFW auch zinsgünstige Kredite mit Sondertilgungsmöglichkeiten.