Darstellung eines beruhigt schlafenden Sparschweins.

Fördermittel

Damit dein Sparschwein weiterschlafen kann.

Wir haben für dich die wichtigsten Fakten zur aktuellen Heizungsförderung zusammengefasst. Solltest du hierbei den Durchblick nicht behalten, keine Angst. Wir klären zusammen wie viel Geld du für deine neue Heizung als Zuschuss bekommst. Zusammen beantragen wir deine Fördermittel und begleiten dich bei der Abwicklung bis hin zur Auszahlung.

Das Bild zeigt einen doppelten Haken.

Grundförderung

Für deine neue Heizung bekommst du 30 % Grundförderung – ganz egal, ob du dich für eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel entscheidest.

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Klima-Geschwindigkeitsbonus

Wenn du selbst in dem Haus lebst, welches von uns eine neue Heizung bekommt, kannst du diesen Bonus in Höhe von 16 % zusammen mit uns beantragen. Bei einer Heizlösung mit Wärmepumpe bekommst du ihn sozusagen automatisch dazu. Aber auch bei einer Holzheizung, wenn du diese mit Solarthermie, Photovoltaik oder eben einer Wärmepumpe kombinierst. Voraussetzung: Eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung wird ersetzt. Auch beim Ersatz einer Gaszentral- oder Biomasseheizungen kannst du den Bonus bekommen, allerdings nur ab 20 Jahren Betrieb. Ab dem 01. Februar 2027 sinkt der Bonus alle 6 Monate um 4 % – ab dem zweiten Halbjahr 2028 entfällt er komplett.

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Einkommensbonus

Durch diesen Bonus kannst du deine Förderung weiter aufstocken. Voraussetzung ist auch hier, dass du selbst in dem Haus lebst, welches von uns eine neue Heizung bekommt. Die Höhe des Bonus staffelt sich, je nach deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen, welches du zusammen mit deinem Partner hast, wenn dieser ebenfalls in dem Haus wohnt. 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können einmalig 10.000 € vom Einkommen abrechnen und rutschen so in die nächstbessere Stufe.

Sternchen

Wichtig zu wissen:

Du kannst insgesamt maximal 70 % Förderung bekommen. Für die unterste Einkommensstufe (40 % Einkommensbonus) sind es maximal 80 % Förderung. Die förderfähigen Investitionskosten werden bei Wohngebäuden durch die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Wohneinheiten bestimmt. Bei Nichtwohngebäuden, also im gewerblichen Bereich, zählt die Größe der beheizten Nettogrundfläche. Für ein Einfamilienhaus, also eine Wohneinheit können maximal 28.000 € Investitionskosten gefördert werden. Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 28.000 €, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 € und ab der siebten Einheit je 8.000 €. Achtung! Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich – jeweils zum 01. Februar und 01. August – um 750 €. Schnell sein lohnt sich also! 🙂

Ps.: Es ist möglich einen zinsvergünstigten Kredit im Rahmen des Förderprogramms bei der KfW zu erhalten.

Für ein Unternehmen sieht es so aus:

Achtung!

Der Förderhöchstbetrag sinkt auch hier erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich – jeweils zum 01. Februar und 01. August – um 750 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um 3 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um 2 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m² und um 1 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

Nettogrundfläche
bis 150 m²
150 m² - 400 m²
400 m² - 1000 m²
größer als 1000 m²
Förderfähige Gesamtkosten
28.000 € pauschal
zusätzlich 197 € pro m²
zusätzlich 118 € pro m²
zusätzlich 79 € pro m²

Ablauf

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Auftragserteilung

Die Beantragung kann nach Auftragsvergabe erfolgen. Damit du nicht im Regen stehst, wenn es plötzlich keine Förderung mehr geben sollte, hast du bereits in unseren Angeboten eine eingebaute Sicherheit. Keine Förderzusage = keine Gefahr für dich – der Auftrag erlischt dann einfach.

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Förderung beantragen

Nach Auftragserteilung beantragen wir zusammen die Förderung. Dies dauert meist nur wenige Minuten und ist relativ einfach.

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Zusage erhalten

Meist wenige Minuten nach dem Absenden des Antrages bekommen wir bereits die Förderzusage. Ab hier ist das Geld bei der Förderstelle verbindlich für dich reserviert.

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Heizung einbauen

Ab jetzt können wir mit dem Einbau starten.

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Fördermittel einreichen

Nach der Installation, Inbetriebnahme und vollständigen Bezahlung deiner neuen Heizung können die Fördermittel eingereicht werden.

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Geld bekommen

Die Bearbeitung dauert dann meist 1 bis 2 Monate. Das Geld bekommst du dann direkt auf dein Konto ausgezahlt. Solltest du vorab die gesamte Investition nicht stemmen können, gibt es im Rahmen der Heizungsförderung bei der KFW auch zinsgünstige Kredite mit Sondertilgungsmöglichkeiten.

Die Angaben sind ohne Gewähr. Die Förderung wird unsererseits nie verbindlich zugesichert werden. Dies kann nur die Förderstelle selbst. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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